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Meldeschluss: 30.04.2025 oder bei Erreichen der maximalen Starterzahl (45). §10 TierSchuHuV ist einzuhalten. Jugendliche Starter 10 Euro. Eine gültige Haftpflichtversicherung und Tollwutimpfung muß nachgewiesen werden. Es erfolgt keine Erstattung der Startgebühr bei Abmeldungen nach dem 30.04.2025 |