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~26. Grönauer Agility Wochenende ~
Wir freuen uns Euch zu unserem 26. Turnierwochenende einladen zu dürfen! Neben einer kleinen Shoppingmeile und unserer leckeren Frühstücks, Mittagsessens und Kuchenauswahl, haben wir uns einige kleine Besonderheiten überlegt. Meldebeginn ist der 11.01.2026 über O.M.A. Der oder die Richterin wird noch bekannt gegeben!
Es ist grundsätzlich KEINE Bescheinigung für die Tierschutzhundeverordnung im allgemeinen von unserem Veterinäramt Lübeck gefordert. ALLERDINGS ist folgenden Hunden ein Start bei uns nicht erlaubt bzw. eine BESCHEINIGUNG gefordert: - keine Teilnahme von Hunden mit rassebedingten Haut- und Fellveränderungen wie z.B. Nackthunde, Faltenhunde - keine Teilnahme von Hunden mit tierschutzwidrig amputierten Körperteilen; Ausnahme: mit tierärztlichem Attest der gesundheitlichen Notwendigkeit der Amputation - Teilnahme nur mit tierärztlicher Bestätigung der Leistungsfähigkeit: brachyzephale Rassen / Hunde, sowie Hunde mit Gebäudeproblemen (z.B. stark abfallender Rückenlinie) Wir bitten Euch die tierärztlichen Bescheinigung an meldestelleagility@hundesport-groenau.de zu senden.
An beiden Tagen wird es für die A0 und A1 zwei vollwertige A-Läufe als Prüfungslauf geben. Für die A2 und A3 wird weiterhin ein Jumping und ein A-Lauf als Prüfungslauf angeboten.
Camping ist möglich.
Startgebühr: Samstag:15€ | Jugendliche 7€ Sonntag: 15€ | Jugendliche 7€
Alle Starter können als Helfer eingeteilt werden.
Rechtliches: Eine Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse erfolgt in den Vereinspublikationen und auf den Internetseiten des veranstaltenden Mitgliedsverein, der zuständigen Kreisgruppe, des zuständigen Landesverbandes und des DVG. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass während der Veranstaltung zum Zweck der Berichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation Fotoaufnahmen gemacht werden, die in den Vereinspublikationen und auf Internetseiten des veranstaltenden Mitgliedsverein, der zuständigen Kreisgruppe, des zuständigen Landesverbandes und des DVG veröffentlicht werden können. Die Rechtmäßigkeit ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 Lit. b und f DSGVO und dem Kunsturhebergesetz. Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen und die Löschung eurer Daten verlangen werden. Mit eurer Meldung stimmt ihr dieser Erklärung zu. |