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Am 1. Januar 2022 trat die neue Tierschutzhundeverordnung in Kraft. §10 (Ausstellung von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen) ist für unser Turnier von besonderer Bedeutung. Mit eurer Anmeldung bestätigt ihr, dass ihr die Verordnung einhaltet und eure Hunde nicht unter die Regelung nach §10 TierSchHuV fallen.
Richter*innen bekommen bevorzugt Startplätze, bitte hierzu eine kurze Info in der Notiz hinterlegen.
Bei Parcoursanpassungen, bitte den Grund für die Anpassung im Bemerkungsfeld eingeben! Ein Start von läufigen Hündinnen sind in Klasse 3 und in weiteren Klassen nach Absprache möglich. Klassenwechsel sind spätestens 14 Tage vor dem Turnier zu melden.
Wir bitten um Verständnis, dass bei einer Absage des Startplatzes nach Ablauf des Meldeschlusses keine Rückerstattung der Meldegebühr mehr möglich ist. Mit eurer Meldung gebt Ihr euch mit der Verarbeitung, Nutzung und Veröffentlichung personenbezogener Daten (Starterliste, Turnierergebnisse und Bilder) in Presse und Internet einverstanden.
Vorbehaltlich des Fristschutzes, geteiltes Turnier. |