|
Am 1. Januar 2022 trat die neue Tierschutzhundeverordnung in Kraft. §10 (Ausstellung von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen) ist für unser Turnier von besonderer Bedeutung. Mit eurer Anmeldung bestätigt ihr, dass ihr die Verordnung einhaltet und eure Hunde nicht unter die Regelung nach §10 fallen. Ein Start von läufigen Hündinnen ist nach Absprache möglich. Klassenwechsel sind spätestens 7 Tage vor dem Turnier zu melden. Wir bitten um Verständnis, dass bei einer Absage des Startplatzes nach Ablauf des Meldeschlusses keine Rückerstattung der Meldegebühr mehr möglich ist. Mit eurer Meldung gebt Ihr euch mit der Verarbeitung, Nutzung und Veröffentlichung personenbezogener Daten (Starterliste, Turnierergebnisse und Bilder) in Presse und Internet einverstanden. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. |