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*Update* Die Auslegung durch LANUV wurde bis auf weiteres widerrufen. Die Einreichung von Gentests ist aktuell NICHT erforderlich!!!!
Liebe Hundesportfreunde, das Thema Tierschutz Hundeverordnung (TierSchHuV) ist derzeit in aller Munde und macht leider auch vor unserem geplanten Neujahrs-Hallen ROT nicht halt. Auf Nachfragen hinsichtlich der im Oktober 2024 veröffentlichten Neuerungen mit den Leitlinien zur Auslegung und zum Vollzug des Ausstellungsverbots (Hundesportveranstaltungen) von §10 der Tierschutz-Hundeverordnung, haben wir vom Kreis Veterinäramt folgende Stellungnahme erhalten: „Die unteren Veterinärbehörden sind vom Landesministerium angewiesen worden, die neu erstellten Leitlinien ab sofort zu berücksichtigen. Das Kreis-Veterinäramt Heinsberg hat keine Handhabe die Anweisung des Landesministeriums eigenständig abzuändern. Sollte sich bis zum Beginn der Veranstaltung Änderungen durch das Landesministerium ergeben, werden wir umgehend informiert.“ Deshalb sollten alle Teilnehmer des ROT entsprechende Nachweise für ihre Hunde mitführen. Wir als Veranstalter werden dafür in die Verantwortung genommen. Sollte das Kreis-Veterinäramt Heinsberg Kontrollen durchführen, könnten hier sowohl für die Besitzer der Hunde wie auch für den Veranstalter Bußgelder verhängt werden. Ob sie das wirklich tun, wissen wir allerdings nicht. Wir haben einstimmig beschlossen, das Neujahrs ROT, trotz aller Unwägbarkeiten, wie geplant durchzuführen. Grundlage ist dafür u.a. die rechtliche Stellungnahme der Kanzlei Hoffmann Liebs für den VDH in der u.a. beschrieben wird, dass es „keine taugliche Rechtsgrundlage für die Anforderung von Gesundheitsbescheinigungen im Vorfeld von Hundeausstellungen (Hundesportveranstaltungen)“ gibt. Trotzdem müssen wir euch mitteilen, dass wir für mögliche Bußgelder natürlich keinerlei Haftung übernehmen können. Wir freuen uns trotz allem auf eine rege Teilnahme und ein schönes Turnier.
Richter*innen bekommen bevorzugt Startplätze, bitte hierzu eine kurze Info in der Notiz hinterlegen.
Zeitplan wird ca. eine Woche vor der Prüfung veröffentlicht.
Alle Meldungen, die am ersten Meldetag eingehen, gelten als zeitgleich eingereicht. Wie immer gilt, wenn mehr Anmeldungen eingehen als Startplätze je Klasse zur Verfügung stehen, entscheidet das Los.
Wir bitten um Verständnis, dass bei einer Absage des Startplatzes nach Ablauf des Meldeschlusses keine Rückerstattung der Meldegebühr mehr möglich ist.
Mit der Meldung erklärt ihr euch damit einverstanden, dass wir eure Daten speichern und verarbeiten, Ergebnislisten veröffentlichen, sowie eventuell entstandenes Foto- oder Videomaterial für unsere Internetpräsenz nutzen dürfen. |