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Mit Abgabe der Medung bestätigt er Hundeführer dass dieser Kenntnis der Tierschutz - Hundeverordnung hat und diese beachtet.
EIne Meldung mit der darauffolgenden Startplatzzusage verpflichtet zur Zahlung, bei Nichtantritt wird die Meldegebühr nicht zurückerstattet.
Für alle Hunde, welche sich auf dem Gelände aufhalten, muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. |