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~25. Grönauer Agility Wochenende & 25 Jahre HSV Groß Grönau 2000 e.V.~
Wir freuen uns Euch zu unserem 25. Jubiläumsturnier einladen zu dürfen! Neben einer kleinen Shoppingmeile und unserer leckeren Frühstücks, Mittagsessens und Kuchenauswahl, haben wir uns einige kleine Besonderheiten überlegt. Abgerundet wird der Samstag mit einem Finale der etwas anderen Art. Bitte denkt daran, dass ein Hund nur 4 Starts pro Tag haben darf. Am Sonntag werden bei uns die Mannschaftsläufe des Landesverbands Hamburg ausgerichtet!
Meldebeginn ist der 12.01.2025 über O.M.A. Bitte teilt uns über die Kommentarfunktion für Sonntag Euren Mannschaftsnamen bzw. das Stichwort „Mannschaft“ beim Melden mit.
Der oder die Richterin wird noch bekannt gegeben!
Es ist grundsätzlich KEINE Bescheinigung für die Tierschutzhundeverordnung im allgemeinen von unserem Veterinäramt Lübeck gefordert. ALLERDINGS ist folgenden Hunden ein Start bei uns nicht erlaubt bzw. eine BESCHEINIGUNG gefordert: - keine Teilnahme von Hunden mit rassebedingten Haut- und Fellveränderungen wie z.B. Nackthunde, Faltenhunde - keine Teilnahme von Hunden mit tierschutzwidrig amputierten Körperteilen; Ausnahme: mit tierärztlichem Attest der gesundheitlichen Notwendigkeit der Amputation - Teilnahme nur mit tierärztlicher Bestätigung der Leistungsfähigkeit: brachyzephale Rassen / Hunde, sowie Hunde mit Gebäudeproblemen (z.B. stark abfallender Rückenlinie) Wir bitten Euch die tierärztlichen Bescheinigung an meldestelleagility@hundesport-groenau.de zu senden.
An beiden Tagen wird einen Jumping in allen Leistungsklassen geben.
Camping ist möglich.
Startgebühr: Samstag:15€ | Jugendliche 7€ Sonntag: 15€ | Jugendliche 7€
Alle Starter können als Helfer eingeteilt werden.
Rechtliches: Eine Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse erfolgt in den Vereinspublikationen und auf den Internetseiten des veranstaltenden Mitgliedsverein, der zuständigen Kreisgruppe, des zuständigen Landesverbandes und des DVG. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass während der Veranstaltung zum Zweck der Berichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation Fotoaufnahmen gemacht werden, die in den Vereinspublikationen und auf Internetseiten des veranstaltenden Mitgliedsverein, der zuständigen Kreisgruppe, des zuständigen Landesverbandes und des DVG veröffentlicht werden können. Die Rechtmäßigkeit ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 Lit. b und f DSGVO und dem Kunsturhebergesetz. Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen und die Löschung eurer Daten verlangen werden. Mit eurer Meldung stimmt ihr dieser Erklärung zu. |