 |
Nur Starter der KG 03 sind zur Kreismeisterschaft zugelassen. Läufige Hündinnen sind nur in Klasse 3 möglich. Die Tierschutz-Hundeverordnung ist bekannt und wird eingehalten. Ein Nachweis über eine gültige Tollwut Impfung und Haftpflichtversicherung ist am Turniertag vorzulegen. Eine Leistungsurkunde des SWHV muß vorhanden sein. Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt, auch vegetarische Varianten. Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung erfolgt automatisch die Genehmigung Bilder, die bei der Veranstaltung gemacht werden, für Vereinszwecke zu verwenden und ggf. auf der Vereinshomepage und den sozialen Netzwerken zu veröffentlichen, sowie die erhobenen persönlichen Daten im Rahmen des Turniers zu verwenden. |