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Parcoursanpassungen, Klassenwechsel etc. werden bis zum 01.06.2025 angenommen. Läufige Hündinnen können nur in Klasse 3 zugelassen werden. Die Teilnehmenden verpflichten sich nach dem Deutschen Tierschutzgesetz und der Deutschen Tierschutzverordnung zu handeln und erklären, dass ihr Hund gemäß der aktuellen Deutschen Tierschutzverordnung an Hundesportveranstaltungen teilnehmen darf. Mit der Meldung erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass sie nach dem Lauf die Wertnote erfahren; die erlaufenden Punkte und die Zeit aber erst bei der Siegerehrung bekannt gegeben werden. Des Weiteren stimmen die Teilnehmenden der Veröffentlichung von Fotos/Videos, auf den sie selbst oder ihr Hund erkennbar sind, auf unserer Homepage/Facebookseite und erklären sich damit einverstanden, dass der Veranstalter ihre Daten und die Daten ihres Hundes speichert, verarbeitet, an den DSV weiterleitet und auf Start- und Ergebnislisten veröffentlicht. |